Allgemeine Geschäftsbedingungen

Marko Fritzsche, Inh. BüroTechnik & Computer BTC Heidenau e.K. Stand: 03-2022

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle zwischen Herrn Marko Fritzsche, Inh. BüroTechnik & Computer BTC Heidenau e.K. (im Folgenden Auftragnehmer) und dem Kunden geschlossenen Verträgen. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde diese AGB verbindlich an, unabhängig davon, ob dieser sie tatsächlich zur Kenntnis nimmt. Die AGB haben Vorrang vor etwaigen Geschäftsbedingungen des Kunden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen im Einzelfall schriftlich zu.
2. Die Regelungen gelten unabhängig davon, ob es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher nach § 13 BGB oder einen Unternehmer nach § 14 BGB handelt.
3. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
4. Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform nach § 126b BGB.
5. Der Kunde versichert bei Vertragsschluss uneingeschränkt geschäftsfähig zu sein oder die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters zu haben.
6. Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 2 Vertragsschluss; Änderung des Leistungsgegenstandes

1. Etwaige Angebote des Auftragnehmers auf der Website oder auf anderen Werbeträgern stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Kunde wird durch die beworbenen Leistungen aufgefordert, ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages an den Auftragnehmer abzugeben.
2. Nach einer Anfrage des Kunden auf Abschluss eines Vertrages unterbreitet der Auftragnehmer dem Kunden ein verbindliches Angebot in Textform.
3. Die Annahme des Angebots durch den Kunden erfolgt in Textform, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4. Der Auftragnehmer ist 14 Tage an das Angebot gebunden. Verstreicht diese Frist ohne Annahme durch den Kunden, ist der Auftragnehmer berechtigt, ein neues Angebot zu unterbreiten.
5. Die Parteien sind berechtigt, jederzeit eine Änderung oder Erweiterung des Leistungsgegenstandes oder des Leistungsumfangs zu vereinbaren. Diese Vereinbarung bedarf der Textform. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sich hierdurch etwaige voraussichtliche Leistungszeiten verschieben können und eine Anpassung der Vergütung erfolgen kann. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Änderung oder Erweiterung unter Aufrechterhaltung des bisherigen Vertrages abzulehnen.

§ 3 Leistungsumfang, Leistungszeiten

1. Der Leistungsumfang des Vertrages ergibt sich aus dem angenommenen Angebot und/oder aus dem abgeschlossenen Vertrag, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine gesonderte Auftragsbestätigung wird dem Kunden nur auf Wunsch und nur in Textform zugesendet. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer sowie die von dem Auftragnehmer beauftragten Dritten nur zu der vertraglich vereinbarten Leistung verpflichtet und berechtigt sind.
2. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich innerhalb von Deutschland. Eine Leistung innerhalb der EU und der Schweiz erfolgt nur nach gesonderter Absprache.
3. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Falle eines Cloudvertrages Verfügbarkeitszeiten geregelt sein können. Der Auftragnehmer ist nur verpflichtet, den Service innerhalb dieser Zeiten zur Verfügung zu stellen.
4. Im Falle der Bestellung von Waren erhält der Kunde diese per Lieferung. Eine Abholung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Lieferung erfolgt durch ein vom Auftragnehmer beauftragtes Transportunternehmen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5. Prüft der Auftragnehmer im Rahmen eines Wartungsvertrages die zu wartende Soft- und/oder Hardware und wird ein Fehler gefunden, teilt der Auftragnehmer dies dem Kunden mit. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Übermittlung des Fehlerberichtes nicht zu einer Beseitigungspflicht des Auftragnehmers führt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Wartungsvertrages die Backups auf dem Server des Kunden gespeichert werden. Eine Speicherung bei dem Auftragnehmer ist nicht Teil des Leistungsumfangs, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
7. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftragnehmer für die Wartung der Hard- und/oder Software externer Systeme bedienen kann. Vor Nutzung dieser externen Systeme holt der Auftragnehmer die Zustimmung des Kunden über die Nutzung der Systeme ein.
8. Der Kunde wird hingewiesen, dass ihm im Rahmen des Wartungsvertrages ein monatliches Leistungsbudget zur Verfügung steht. Innerhalb dieses Leistungsbudgets kann der Kunde dem Auftragnehmer Leistungen übertragen, ohne dass diese zusätzlich zu vergüten sind. Der Auftragnehmer teilt dem Kunden mit, wenn dieses Leistungsbudget erschöpft ist. Auf § 5 wird hingewiesen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sich die Wartungsleistung nur die Hard- und/oder Software umfasst, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden war. Im Falle des Ersetzens oder der Hinzufügung der Hard- und/oder Software ist eine Anpassung des Vertrages notwendig. Auf § 2 wird verwiesen.
9. Der Auftragnehmer weist den Kunden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften darauf hin, sobald Aktualisierungen der Software zur Verfügung stehen. Sofern vereinbart, wird der Kunde die Installation der Aktualisierungen vornehmen. Im Übrigen wird auf die §§ 6, 10 verwiesen.
10. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer keine über den Leistungsumfang hinausgehenden Administrations- und Änderungsleistungen vornimmt.
11. Der dem Kunden mitgeteilte Liefer- oder Leistungstermin (im Folgenden nur Termin) oder Liefer- oder Leistungszeitraum (im Folgenden nur Zeitraum) ist eine voraussichtliche, unverbindliche Angabe. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung dieses Termins oder Zeitraums, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wird der unverbindliche Termin oder Zeitraum um drei Wochen überschritten, ohne dass eine Lieferung der bestellten Waren oder eine Leistungserbringung erfolgt, kann der Kunde den Auftragnehmer unter Setzung einer angemessenen Frist zur Lieferung auffordern. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer erst mit Zugang dieser Aufforderung in Verzug gerät.
12. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer die Waren erst nach Vertragsschluss beim Hersteller oder Großhändler bestellt. Im Falle der Zahlungsart Vorkasse kann die Bestellung beim Hersteller oder Großhändler erst mit Kaufpreiszahlung in Auftrag gegeben werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es zu Lieferverzögerungen kommen kann, wenn er die Zahlungsfristen ausweislich der Zahlungsaufforderung nicht einhält.Auf § 5 wird verwiesen.
13. Sollte die Lieferzeit aufgrund von Beschädigungen oder Untergang der Waren während des Transportes nicht eingehalten werden können, wird der Aufragnehmer den Kunden umgehend informieren, sofern es ihm möglich und zumutbar ist.

§ 4 Beauftragung Dritter

1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Leistungen auf Dritte auf eigene Kosten zu übertragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftragnehmer überwacht und kontrolliert die Ausführungen eines von ihm beauftragten Dritten.
2. Durch die Einbeziehung eines Dritten entsteht zu keinem Zeitpunkt ein direktes Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem Kunden.

§5 Preise; Zahlungsbedingungen

1. Bei den vereinbarten Preisen handelt es sich um Bruttopreise, inkl. Mehrwertsteuer und anderer Preisbestandteile.
2. Bei vor Ort Terminen erfolgt die Berechnung der ersten angefangenen Arbeitsstunde voll. Im Anschluss wird im 15 Minutentakt abgerechnet. Bei Fernwartungen wird im 15 Minutentakt abgerechnet.
3. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sich im Rahmen von Dauerverträgen die Preise erhöhen können. Die Erhöhung des Preises bedarf der Zustimmung des Kunden. Verweigert der Kunde die Zustimmung und ist dem Auftragnehmer ein Festhalten am Vertrag unter den bisherigen Konditionen nicht zumutbar, ist der Auftragnehmer unter Berücksichtigung beiderseitiger Interessen den Vertrag zu kündigen.
4. Die Zahlung erfolgt auf Rechnung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sind Teilleistungen vereinbart, wird der Auftragnehmer dem Kunden Teilrechnungen ausstellen. Der Kunde erhält die Teil- und Endabrechnungen per E-Mail, sofern er dem nicht widersprochen hat. Der Rechnungsbetrag ist 14 Tage nach Zugang fällig und zahlbar, soweit sich aus der Rechnung nichts anderes ergibt und nichts anderes vereinbart wurde.
5. Im Falle der Bestellung von Waren, kann die Zahlungsart Vorkasse vereinbart werden. Auf § 3 wird verwiesen.
6. Im Falle des Verzugs des Kunden gelten insbesondere hinsichtlich der Zinsvorschriften die gesetzlichen Bestimmungen.
7. Mehraufwände, die nicht bereits vereinbart wurden und nicht Teil des Leistungsbudgets sind, werden minutengenau abgerechnet. Der Auftragnehmer wird dem Kunden auf Wunsch eine Leistungsübersicht zusenden.
8. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
9. Mehrere Kunden eines Vertrages haften gesamtschuldnerisch.
10. Ist der Kunde Unternehmer, kann er nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
11. Ist der Kunde Unternehmer, steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht zu, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden; Nutzungsumfang

1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Mitwirkungspflichten durch ihn notwendig sein können.
2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der Mitwirkungspflichten, Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers auslösen können. Der Kunde wird ferner darauf hingewiesen, dass die Verletzung der Mitwirkungspflichten die Leistungserbringung behindern oder unmöglich machen. Auf § 10 wird verwiesen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche relevante Daten korrekt und vollständig mitzuteilen.
4. Der Kunde hat dem Auftragnehmer zum Zwecke der Vertragserfüllung sämtliche Administrationszugänge auf Backend, Zugänge zum Server, Passwörter o.Ä. sowie Zugänge zur Hardware zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat diese den gesamten Leistungszeitraum aufrechtzuerhalten oder Änderungen dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
5. Der Kunde räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, die übermittelten Daten und Dokumente zu verarbeiten. Der Kunde versichert, dass alle notwendigen Rechte von seinen Kunden, Nutzern und aller betroffenen Dritten gewährt wurden sowie die erforderlichen Einwilligungen vorliegen, die notwendig sind, um die Leistung zu erbringen.
6. Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen. Verweigert eine Partei den Abschluss eines solchen Vertrages, ist die andere Partei berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen. Auf § 11 wird verwiesen.
7. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ihm entsprechend der jeweiligen Vereinbarung pro Monat ein sog.Leistungsbudget zur Verfügung steht. Auf § 3 wird hingewiesen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass dieses Leistungsbudget nicht angespart werden kann und innerhalb des jeweiligen Monats in Anspruch zu nehmen ist.
8. Der Kunde ist dafür verantwortlich, geeignete Maßnahmen zur Sicherung seiner Daten auf externen Medien o.Ä. vorzunehmen. Auf die § 10 wird verwiesen.
9. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er nach dem Erhalt von sog. Initialpasswörtern diese entsprechend der Anweisung des Auftragnehmers umgehend zu ändern hat.
10. Der Auftragnehmer wird den Kunden vor Vertragsschluss mitteilen, welche Hard- und Softwareausstattung im Rahmen der Leistungserbringung notwendig sind. Es obliegt dem Kunden, dass diese Ausstattung zum Zeitpunkt der vereinbarten Leistungserbringung vorhanden ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
11. Der Kunde hat dem Auftragnehmer einen Ansprechpartner zu benennen, der im Rahmen der Leistungserbringung erreichbar und zu Entscheidungen befugt ist. Ist der Kunde oder ein bevollmächtigter Ansprechpartner zum vereinbarten oder voraussichtlichen Termin nicht anzutreffen, behält sich der Auftragnehmer vor, eine Aufwandsentschädigung in Höhe des entstandenen Schadens zu berechnen. Dies gilt insbesondere auch, wenn Türen nicht zu finden sind, die Klingel defekt ist oder der Kunde das Klingeln überhört. Die Regelungen dieses Absatzes gelten unabhängig davon, ob der Kunde an dem vereinbarten Liefer- oder Leistungsort anwesend ist. Vorstehendes gilt, sofern keine Ersatzzustellung z.B. an einen Nachbarn oder eine Paketannahmestelle möglich ist. Dem Kunden steht es frei, einen geringeren Schaden des Auftragnehmers nachzuweisen.
12. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei Vertragsabschluss, insbesondere bei Abschluss eines Cloudvertrages, der Nutzungsumfang der erbrachten Leistung festgelegt werden kann. Der Kunde ist verpflichtet diesen Nutzungsumfang einzuhalten.
13. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Recht zur Anwendung einer vorrübergehend zur Verfügung gestellten Software nicht ausschließlich, unübertragbar, jederzeit widerruflich, nicht sublizenzierbar und auf die Dauer des Vertrages begrenzt ist. Dem Kunden ist esgestattet,
o die Anwendungen zu installieren, und
o die Anwendungen im Rahmen der jeweiligen Zweckbestimmungen zu nutzen.
14. Dem Kunden ist es im Falle von bereitgestellter Software auf Zeit insbesondere nicht gestattet,
o diese insbesondere zu modifizieren, zu kopieren und zu dekomplementieren sowie sich im Wege des Reverse-Engineerings Fachwissen anzueignen,
o Inhalte auf einem anderen Server, einer drahtlosen Vorrichtung o.Ä. einzubinden oder abzubilden oder
o auf die Software zuzugreifen, um
 ein Konkurrenzprodukt oder -dienstleistung zu entwickeln, oder
 Ideen, Merkmale, Funktionen oder grafische Elemente oder Ähnliches zu kopieren.
o Spam-Mails oder anderweitige Massen- oder unverlangte Mails unter Verletzung geltender Gesetze zu versenden,
o Inhalte, die Viren, Würmer, Trojanische Pferde oder andere schädliche Computercodes, Dateien o.Ä. enthalten, zu versenden oder zu speichern,
o die Integrität oder Leistung der Software oder der darin enthaltenen Daten zu beeinträchtigen oder zu stören,
o zu versuchen, sich unbefugten Zugang zu der Software oder den zugehörigen Systemen oder Netzwerken zu verschaffen.
15. Sofern weitere Mitwirkungspflichten notwendig werden, wird der Auftragnehmer den Kunden hierauf hinweisen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sich etwaige weitere Mitwirkungspflichten auch aus den Vertragsdokumenten ergeben können.

§ 7 Eigentumsvorbehalt, erweiterter Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferten Waren bleiben im Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
2. Die Weiterveräußerung der gelieferten Waren durch den Kunden ist nur im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes der Waren an den Kunden erfolgt und der Kunde nicht mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer in Verzug ist. Der Kunde hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.
3. Für den Fall der Weiterveräußerung der gelieferten Waren tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an den Auftragnehmer ab, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf. Die Abtretung umfasst auch etwaige Saldoforderungen. Die Abtretung gilt nur in Höhe des Betrages, der dem von dem Auftragnehmer in Rechnung gestellten Preis der gelieferten Waren entspricht. Der an Auftragnehmer abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Auftragnehmer nimmt die hiermit Abtretung an.
4. Der Kunde wird widerruflich ermächtigt, die an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, die auf die abgetretene Forderung geleisteten Zahlungen unverzüglich an den Auftragnehmer weiterzuleiten. Das Recht des Auftragnehmers, die Forderungen selbst einzuziehen, wird nicht berührt. Der Auftragnehmer wird die Forderungen des Kunden gegenüber einen Dritten nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
5. Das Widerrufsrecht entsprechend dieses § 7 Abs. 4 steht dem Auftragnehmer bei Vorliegen berechtigter Interessen zu. Dies ist insbesondere der Fall bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der Widerruf erfolgt in Textform.
6. Die Be- oder Verarbeitung sowie die Umbildung der Vorbehaltsware ist nicht gestattet.
7. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der gelieferten Waren untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen.
8. Der Auftragnehmer wird dem Kunden die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freigeben, als der realisierbare Wert den Wert der offenen Forderungen gegen den Kunden um 10 % übersteigt. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der des Auftragnehmers zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt.
9. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der Waren zu verlangen und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen der Waren liegt keine Rücktrittserklärung von Auftragnehmer, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

§ 8 Abnahme

1. Im Falle eines Werkvertrages hat der Kunde dieses abzunehmen, sofern die erbrachte Leistung den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung zur Abnahme dem Auftragnehmer keinen Mangel anzeigt. Der Kunde hat etwaige Mängel, die ihn zur Verweigerung der Abnahme berechtigen, binnen dieser Frist dem Auftragnehmer in Textform anzuzeigen. Der Auftragnehmer wird diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und den Kunde erneut zur Abnahme auffordern.
2. Die Leistung gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Kunde das Werk in Gebrauch nimmt und 14 Tagen nach Ingebrauchnahme keine Mängel rügt

§ 9 Gewährleistung

1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Geltendmachung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen bei Fehlern, technischen Problemen und Unzulänglichkeiten, deren Ursache in der Systemumgebung des Kunden oder anderweitig im Verantwortungsbereich des Kunden liegen und, sofern der Auftragnehmer den Kunden über die Mitwirkungspflichten entsprechend informiert hat.
3. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
4. Eine zusätzliche Garantie wird nicht gewährt.

§ 10 Haftungsausschluss

1. Kann der Auftragnehmer einen voraussichtlichen Leistungstermin aufgrund von höherer Gewalt, Streik, Aufruhr, Pandemie, Epidemien oder unverschuldeter Betriebsstörung oder Betriebsschließung nicht einhalten, entstehen keine Schadensersatzansprüche.
2. Soweit ein Schaden des Kunden leicht fahrlässig verursacht wurde, haftet der Auftragnehmer beschränkt: Die Haftung besteht insoweit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schäden begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
3. Der Auftragnehmer haftet im Falle eines nachweislichen Verzugsschadens für die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden und maximal in Höhe von 25% des vereinbarten Preises (Obergrenze), sofern der Verzugsschaden durch den Auftragnehmer leicht fahrlässig verursacht wurde. Hat der der Kunde einen geringeren Verzugsschaden erlitten, kann er nur diesen gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen.
4. Der Auftragnehmer haftet nicht für die während des Verzuges durch Zufall eintretende Unmöglichkeit, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
5. Die Haftungsbeschränkung ist ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschweigt, es sich um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, soweit eine Verletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, sowie bei Haftungen aus dem Produkthaftungsgesetz.
6. Erbringt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig und konnte der Auftragnehmer aus diesem Grund seine Leistungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß erbringen, haftet der Auftragnehmer nicht.
7. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er im Rahmen der Mitwirkungspflichten nicht gegen datenschutzrechtliche oder gesetzliche Verschwiegenheitspflichten verstößt. Im Falle eines Verstoßes übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
8. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er eigenständig dafür Sorge zu tragen hat, seine Daten zu sichern. Der Kunde wird weiter darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer keine Sicherung der Daten auf seinem oder einem externen Server vornimmt, sofern dies nicht vereinbart ist. Der Auftragnehmer haftet nicht für einen etwaigen Verlust der Daten des Kunden, sofern er diesen nicht verschuldet hat.
9. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es im Falle von Wartungsarbeiten zu Störungen der Verfügbarkeit der zu wartenden Services kommen kann. Der Auftragnehmer wird die Wartungsarbeiten rechtzeitig ankündigen. In diesem Fall ist die Haftung ausgeschlossen.
10. Der Kunde hat die bereitgestellten Aktualisierungen innerhalb einer angemessenen Frist zu installieren. Installiert der Kunde die Aktualisierungen nicht oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist und entsteht ihm hierdurch ein Schaden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
11. Eine Erweiterung des Auftragsverhältnisses wird auch von den Bestimmungen dieser Haftungsbeschränkungs-vereinbarung erfasst.

§ 11 Laufzeit, Beendigung des Vertrages im Falle von Verträgen mit Laufzeit

1. Der Vertrag tritt, sofern kein anderweitiges Datum vereinbart wurde, mit Annahme des Angebots in Kraft und wirkt bis zum Ablauf der Laufzeit fort oder bis er durch Kündigung beendet wird.
2. Sofern sich aus dem Vertragsdokument oder der Natur der Sache nichts anderes ergibt, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Partei kann den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
3. Wird eine Mindestlaufzeit vereinbart und wurden im Vertrag keine anderen Regelungen getroffen, ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher und kündigt er den Vertrag nicht einen Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit, verlängert sich das Vertragsverhältnis nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Die Parteien können das Vertragsverhältnis sodann mit einer Frist von einem Monat kündigen.
4. Ist der Kunde Unternehmer wird er darauf hingewiesen, dass der Vertrag sich automatisch um weitere verlängert, sofern der Kunde dem Auftragnehmer nicht drei Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit die Beendigung in Textform anzeigt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. § 11 Abs.3 findet hier ebenfalls Anwendung.
5. Den Parteien steht jeweils das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
o eine der Parteien zahlungsunfähig oder liquidiert wird,
o der Kunde innerhalb zwei aufeinanderfolgende Rechnungen ganz oder teilweise, nicht fristgerecht zahlt,
o eine Partei den notwendigen Auftragsverarbeitungsvertrag verweigert,
o der Kunde die Zustimmung zur Preiserhöhung verweigert und dem Auftragnehmer ein Festhalten am Vertrag unter Berücksichtigung beiderseitiger Interessen den nicht mehr zumutbar ist.
6. Die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen werden abgerechnet.
7. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beendigung nach den § 327m ff. BGB bleiben hiervon unberührt.

§ 12 Geheimhaltung

1. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, vertrauliche Informationen, die sie direkt oder indirekt im Rahmen dieses Vertrages erlangen, streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen dieser Zusammenarbeit, das heißt weder für eigene noch für fremde Zwecke zu verwenden. Die Parteien sichern sich gegenseitig zu, diese vertraulichen Informationen weder an Dritte weiterzugeben noch in anderer Form Dritten zugänglich zu machen und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff Dritter auf diese vertraulichen Informationen zu vermeiden.
2. Vertrauliche Informationen sind solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Hierzu gehören insbesondere (aber nicht ausschließlich) Informationen über Kunden- und Lieferantenlisten, Kosteninformationen, Geschäftsstrategien und Unternehmensdaten.Keine vertraulichen Informationen im vorstehenden Sinne sind Informationen, die
o bei Übermittlung offenkundig oder einer Partei bekannt waren oder dies im Nachhinein geworden sind;
o einer Partei ohne Rechtsbruch durch Dritte zur Verfügung gestellt worden sind;
o eine Partei ohne Verwendung vertraulicher Informationen selbst entwickelt hat;
o zum Zeitpunkt des Empfanges der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder
o nach Empfang der empfangenden Partei von einem Dritten erlangt wurden mit der Berechtigung zur Weitergabe.
3. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit die Partei gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. In diesem Fall wird die Partei der anderen Partei unverzüglich über die Verpflichtung zur Offenlegung informieren. Darüber hinaus wird der Mitarbeiter im Zuge der Offenlegung kenntlich machen, dass es sich, sofern dies der Fall ist, um Geschäftsgeheimnisse handelt, und darauf hinwirken, dass von den Maßgaben des §§ 16 ff. GeschGehG Gebrauch gemacht wird.
4. Die empfangende Partei wird der offenbarenden Partei sämtliche Schäden inklusive etwaiger Gerichtsgebühren und angemessener Anwaltsgebühren ersetzen, welche durch diesen § 10 durch seine Mitarbeiter, Organe oder Berater oder durch Mitarbeiter, Organe oder Berater eines verbundenen Unternehmens verursacht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Geheimnisverrat unter Umständen nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz unter den Voraussetzungen des § 23 GeschGehG strafbar ist.
5. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 13 Salvatorische Klausel

1. Auf Vertrags- und sonstigen Geschäftsbeziehungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ist der Vertragspartner Verbraucher, bleiben zwingende Schutzvorschriften des Rechts des Staates, in dem der Vertragspartner seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, anwendbar.
2. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingung oder individuelle Vereinbarungen des Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
3. Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Dresden. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem EU-Mitgliedsstaat hat oder kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bekannt ist.

 

Dresden, 21. März 2022

Anhang: Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:

Ist der Kunde ein Verbraucher gem. § 13 BGB oder eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, steht ihm ein Widerrufsrecht gemäß § 312g i. V. m. § 355 BGB zu, wenn die Auftragserteilung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder ausschließlich über Fernabsatz erfolgt.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen hinsichtlich der Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Des Weiteren gilt das Widerrufsrecht nicht bei der Lieferung von Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach Lieferung entfernt wurde; wenn die Waren nach Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden. Ansonsten gilt:

Widerrufsbelehrung

Sofern Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht, können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kontaktdaten siehe unten) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Postversandt oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierfür können Sie das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden.

Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung der Ausübung Ihres Widerrufsrechts vor Ablauf der o.g. Frist absenden.

Der Widerruf richtet sich an:

Im Fall eines schriftlichen Widerrufs: Herr Marko Fritzsche
Inh. BüroTechnik Computer BTC Heidenau e.K.
August-Bebel-Str. 6a
01809 Heidenau
Im Fall eines Widerrufs per E-Mail: service@btc-heidenau.de
Im Fall eines Widerrufs per Telefon: +49 3529-519041
Im Fall eines Widerrufs per Telefax: +49 3529-517734
Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Leistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.